Blinden- und Sehbehindertenabo
Auch Blinde oder Sehbehinderte müssen nicht länger auf die tägliche Lektüre ihrer Zeitung verzichten. Sie hören, wann immer Sie wollen, alle Neuigkeiten aus Ihrer Tageszeitung. Wählen Sie dabei aus, welche Rubrik Sie zuerst und welche Sie lieber später hören möchten. Sie haben genauso schnell den Überblick über alle Neuigkeiten wie andere Leser auch.
Details zu den Ausgaben für Sehbehinderte, dem Produkt sowie den technischen Voraussetzungen finden Sie hier. Info zu den Ausgaben für Sehbehinderte und dem Produkt / den technischen Voraussetzungen. (Link nachfolgende Infos)
Info über die Ausgaben für Sehbehinderte
Der Kooperationspartner des Blinden- und Sehbehindertenabonnements ist das Unternehmen F.H. Papenmeier GmbH & Co.KG. Es liefert die Technologie für Blinde und Sehbehinderte.
Hörprobe hier:
MP3-Format [78 KB].
Abonnement:
Inhalte des Abos und telefonische Abo-Bestellung unter Telefon: 06131/48-4174 (Mo-Fr: 09.00 - 16.00 Uhr)
Technik:
Fragen zur Technik des Universal Readers unter Telefon: 02304/946-143 (Mo-Do in der Zeit von 08.00 bis 16.30 Uhr)
Krankenkasse:
Fragen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei Anschaffung des Univeral Readers durch die Krankenkasse unter Telefon: 02304/946-143 (Mo-Do in der Zeit von 08.00 bis 16.30 Uhr)
Kooperationspartner:
F.H. Papenmeier GmbH & Co.KG
Fachbereich RehaTechnik
Postfach 1620
58211 Schwerte
Tel.: 02304 / 946-0
E-Mail: info.reha@papenmeier.de
Internet: www.papenmeier.de
Ausgaben:
GIEßENER ANZEIGER
KREIS-ANZEIGER
GELNHÄUSER TAGEBLATT
USINGER ANZEIGER
Bezugsbedingungen für Blinden- und Sehbehindertenabo:
- Die genannten Ausgaben erscheinen täglich außer an Sonn- und Feiertagen.
- Die Lieferung der Zeitungstexte - ausgenommen der Anzeigen - erfolgt ausschließlich in digitalisierter Form, online per Modem und Telefon.
- Die Nutzung der gelieferten Daten ist ausschließlich mit dem Universal Reader Compact der Firma Papenmeier gestattet.
- Die gelieferten Daten dürfen ausschließlich zu privaten und persönlichen Zwecken verwendet werden. Die Speicherung, Weiterverarbeitung oder Weiternutzung in jeglicher Form ist untersagt.
- Der Bezugspreis wird jeweils im Voraus entrichtet. Die Abbuchungserlaubnis erlischt mit der Beendigung des Abonnements.
- Eine Abonnementskündigung ist bis zum 5. des Monats zum Monatsende möglich und schriftlich an den Verlag zu richten: Rhein Main Multimedia - Erich-Dombrowski-Straße 2 - 55127 Mainz.
- Bei Bezug des Blinden- und Sehbehindertenabos und gleichzeitiger Kündigung der Papierausgabe der jeweiligen Ausgaben wird das volle Bezugsgeld fällig.
- Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlags, z.B. bei Arbeitskämpfen oder in Fällen höherer Gewalt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
- Mündliche Abreden bei Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Ihre Daten werden verschlüsselt per SSL übertragen.