Gedenkveranstaltung für die als Hexen vernichteten Frauen des Amtes Hofheim
(red) - Am 27. April fand die jährliche Gedenkveranstaltung für die vom kurmainzischen Amt Hofheim in der Zeit von 1595 bis 1602 als Hexen verurteilten Frauen im Stadtmuseum statt. Zum dunklen Ton einer Trommel wurden einzeln die individuellen Namen der Opfer verlesen und für jede der als Hexe verurteilten Frau eine weiße Rose in ein gemeinsames Gefäß gesteckt, ein Symbol dafür, dass unter den damaligen Folterqualen jede Form von Solidarität zerstört wurde, die heute wieder neu wachsen kann. Die weißen Rosen bilden zugleich eine Brücke zu jener Gruppe junger Menschen, die unter dem Namen "Weiße Rose" bekannt geworden ist und deren Mitglieder wegen ihres Widerstandes gegen den NS-Staat 1942 hingerichtet wurden.
Für den an das Gedenken anschließenden Vortrag war die Historikerin Dr. Nicole Billeter aus der Schweiz eingeladen worden, um über die Hexenverfolgungen in der Schweiz zu sprechen. Dr. Billeter ist Stiftungsrätin der Anna-Göldi-Stiftung, die zu dem Zweck gegründet worden war, die Rehabilitation der 1782 als "Verderberin" hingerichteten Magd zu bewirken. Die Vorwürfe gegen Anna Göldi hatten noch immer den nur scheinbar überholten Traditionen der Hexenprozesse entsprochen; in Wahrheit war Anna Göldi Opfer eines erbarmungslosen Machtkampfes von zwei großen Familien. Dadurch ist Glarus in den traurigen Ruf gekommen, die letzte Hexe Europas hingerichtet zu haben. Dr. Nicole Billeter gab einen hervorragenden Überblick über die unterschiedliche Betroffenheit der einzelnen Regionen vom Hexenwahn. Das Gebiet der heutigen Schweiz bestand bis 1848 aus kleinen staatsähnlichen Gebilden, die einen lockeren Verbund bildeten - der Eidgenossenschaft. Das Erstaunliche dabei ist, dass einige dieser Regionen (der Kanton St. Gallen wie auch Schaffhausen) so gut wie keine Hexenprozesse kannten, andere dagegen durch besonders hartes Vorgehen gegen Zauberei auffallen.
Teilweise konnte sich Dr. Billeter auf lückenlose Hexenprozess-Akten stützen. Insgesamt fanden in der Schweiz circa 2000 Hexenprozesse statt, wurden insgeamt 5417 Personen hingerichtet. Die Verfolgungen gingen von der Westschweiz aus und vebreiteten sich nach Norden und Osten. Dr. Billeter: "Ihren Ursprung hatten diese Vorstellungen in den Waldenserprozessen, die in der Westschweiz geführt worden waren." Mitte des 15. Jahrhunderts erfolgte der Übergang allgemein von den Ketzerei- zu den Hexenprozessen.
Vergleichbar mit den Verhälnissen in den deutschen Herrschaftssgebieten waren vor allem Frauen die Opfer, und auch in der Schweiz haben Hexenprozesse die Bevölkerung der ländlichen Räume stärker betroffen als in den Städten. Eine Ausnahme bildet die Stadt Genève. Hier nahm unter der Führung des Reformators Jean Calvin (1509-1564) die Verfolgung sogenannter Hexen besonders krasse Formen an: In vier Jahren wurden achtundfünfzig Todesurteile gefällt. Diejenigen, die nicht hingerichtet wurden, erfuhren ein lebenslanges Martyrium, indem sie in winzige Verliese eingemauert wurden.
Wie auch in Deutschand waren Seuchen wie die Pest und das sich ändernde Klima Ursachen, die immer wieder zu Verhaftungswellen geführt haben. Allein im Jahr 1545 wurden in Genf vierunddreißig sogenannte Pest-Säerinnen verbrannt. Dr. Billeter: "Man sieht hier, ...wie vezweifelt man versuchte, dem, was man nicht verstand, beizukommen. In dieser Sicht ist Milde unmöglich."
Nicole Billeter ging ausführlich auch auf Gegenstimmen zum Hexenwahn ein. Diese Stimmen kamen insbesondere von Wissenschaftlern der Universität Basel. 1563 erschien das Buch von Johannes Weyer "Von den Blendwerken der Dämonen, von Zauberei und Hexerei", mit dem sich Weyer gegen die Aussagen des berüchtigten "Hexenhammers" gewendet hat.
In der Schweiz hatten Hexenprozesse in den letzten Jahrzehnten weder in der Wissenschaft noch in der Öffentlichkeit besonderes Ineresse gefunden. Erst durch die Buchveröffentlichung der ausführlichen Recherchen von Dr. Walter Hauser zum "Fall Anna Göldi" hat das Hexenphänomen internationale Aufmerksamkeit gefunden, vor allem auch, weil die Glarner Kantonsregierung trotz des eklatanten historischen Fehlurteils zunächst die Rehabilierung verweigert hatte.
Die Rehabilitierung der Anna Göldi hat eine Art Domino-Effekt ausgelöst. Der Westschweizer Kanton Fribourg hat jene Frau, die dort als letzte Hexe hingerichtet wurde, 2009 ebenfalls rehabilitiert. In Schottland erfolgte aufgrund des schweizer Beispiels die Rehabilierung mehrerer Frauen, in der deutschen Stadt Eschwege 2009 die einer Mutter und ihrer Tocher.
Für uns heute ist Folter einer der schlimmsten Verstöße gegen die Menschenrechte. Das Recht zu foltern entsprach jedoch dem spätmittelalterlichen beziehungsweise neuzeitlichen Rechtsverständnis und - trotz aller Menschenrechtserklärungen leider auch bis in unsere eigene Gegenwart hinein.
Dr. Billeter schloss ihren Vortrag mit einem bemerkenswerten Gedanken: "Wir sollten uns hüten, über historische Zeiten zu harte Urteile zu bilden. Wir und unser Umgang miteinander und mit der Welt werden von unseren Nachkommen ebenfalls hart gerichtet werden. Deswegen scheint es mir sinnvoller, gegenwärtiges Unrecht aufzudecken..." Da kann man nur sagen. "Wie wahr." Aber möglicherweise sind die Wurzeln für gegenwärtige Gewalttätigkeit in den nicht ensthaft zur Kennntnis genommenen Vergehen gegen die Menschenwürde früherer Zeiten zu suchen.