Gestern Abend: Bürgermeister Stolz berichtet von eigenständigem Angebot an die BIMA
(as/skl). Gestern Abend hat Bürgermeister Thorsten Stolz während der Stadtverordnetenversammlung bekannt gegeben, dass der Magistrat in einer Sondersitzung beschlossen hat, ein eigenständiges Angebot für die "Housing Area" abzugeben. Bereits mittags teilte Stolz in einer Pressemitteilung mit, dass die Stadt und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) künftig zusammen an der Entwicklung der "Housing Area" arbeiten.
Mit der Abgabe eines Angebotes sei die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) beauftragt worden. Gleichzeitig habe der Magistrat ein Nutzungskonzept für das Areal beschlossen. Grundlage sei ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im Februar gewesen, so der Rathauschef (das GT berichtete). Das städtische Nutzungskonzept sehe eine Mischnutzung aus Geschosswohnungsbau, Einzelhausbebauung, Nahversorgung und Handel, Straßen, Wegen und Plätzen vor. Die Abgabe des städtischen Angebotes schließe nicht aus, so Stolz, dass auch private Investoren ebenfalls Angebote und Nutzungskonzepte abgeben.
In Bezug auf die Zusammenarbeit mit der BIMA habe die Stadt nach den "erheblichen Irritationen" der vergangenen Wochen konversionserfahrene Anwälte eingeschaltet. Nach deren Intervention wollten Stadt und BIMA "intensiv" an einer gemeinsamen Lösung für die Entwicklung der "Housing Area" arbeiten. Entscheidender Punkt dabei sei, die planerischen Vorstellungen der Stadt und die Interessen des Bundes an einer wirtschaftlichen Verwertung einer einvernehmlichen und beiden Konversionspartnern nutzenden Lösung zuzuführen. Die Bundesanstalt habe zunächst die gesamte Wohnsiedlung am Markt angeboten, um nach eigener Erklärung "Klarheit über die Marktsituation" zu erlangen, so Stolz weiter. Auf die alternativen Nutzungsvorstellungen der Stadt sei im Exposé für Interessenten hingewiesen worden. Trotzdem sehe die Stadt dadurch ihre Vorstellungen einer städtebaulich verträglichen Lösung gefährdet. Um die Interessen beider Seiten angemessen zu berücksichtigen, hätten Rechtsanwalt Nickel von der Kanzlei "Nickel Rechtsanwälte Partnergesellschaft" im Auftrag der Stadt, der Vorstand der Bundesanstalt, Axel Kunze, sowie die Leiterin der Hauptstelle für den Verkauf in Koblenz, Rita Drude, die Einrichtung eines runden Tisches verabredet. Dort träfen sich verantwortlichen Vertreter Gelnhausens und der Bundesanstalt, unter anderem der Leiter "Verkauf" der BIMA, um auftretende Interessenskonflikte frühzeitig und einvernehmlich zu lösen.
" Die der BIMA vom Gesetz übertragenen Aufgaben und Pflichten führen gelegentlich zu Interessenskonflikten mit den Konversionskommunen, die regelmäßig bei beiderseits gezeigtem guten Willen konstruktiv lösbar sind", kündigte gestern Axel Kunze an. Er sei zuversichtlich, dass unter Berücksichtigung aller Faktoren, auch in Gelnhausen eine für beide Seiten tragfähige Lösung gefunden werde.
Stolz freue sich über diese Entwicklung. Da Fehlentwicklungen bei Konversionsverhandlungen nicht ausgeschlossen werden könnten, habe sich die Stadt für die Unterstützung und Beratung durch die erfahrene Anwaltskanzlei Nickel entschieden. Sie solle die Verhandlungen begleiten, in einem Gutachten mit der Bundesanstalt den planungsrechtlichen Status der "Housing Area" klären und weitere Maßnahmen vorschlagen, die zur Sicherung des städtischen Interesses im laufenden Konversionsprozess erforderlich seien.