17. Mai 2012 10:41 Uhr
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Gelnhäuser Tageblatt

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Birstein 

Gemeindevorstand erklärt Park für offen

08.02.2012 - BIRSTEIN

Trotz der Verbotsschilder sollen Birsteiner Bürger dort spazierengehen können - Verweis auf einen Eintrag im Grundbuch

(an). Das Betreten des Schlossparks sei ab sofort untersagt, steht auf den Schildern, die die Fürst von Isenburgische Rentkammer aufstellen ließ. Doch wie der Gemeindevorstand jetzt mitteilte, könne man diese Schilder ignorieren. Das Gremium erklärte kurzerhand: „Der Schlosspark ist wieder für die Bürger offen.“

Anfang Dezember hatte die Fürst von Isenburgische Rentkammer mitgeteilt, dass sie in Kürze den Birsteiner Schlosspark für die Öffentlichkeit sperren werde. Sie begründete dies damit, dass die Gemeinde ihren vertraglichen Verpflichtungen zur Unterhaltung des Schlossparkes „über Jahre“ nicht ordnungsgemäß nachgekommen sei. Und nun, da der Nutzungsvertrag abgelaufen sei, werde der Park gesperrt. Den Worten folgten Taten. Kurze Zeit später ließ Alexander Prinz von Isenburg die besagten Schilder aufstellen, auf denen auch angedroht wird, dass Zuwiderhandlungen gegebenenfalls zur Anzeige gebracht werden.

Doch gestern erklärte der Gemeindevorstand den Schlosspark wieder für die Bürger offen - trotz der Hinweisschilder. Gleichzeitig wird das Fürstenhaus aufgefordert, den „rechtskonformen Zustand“ wieder herzustellen. Denn es gebe einen Eintrag im Grundbuch, und der laute: „Recht der Ortseinwohner von Birstein über das belastete Grundstück zu gehen“. Dieses Grundstück sei der Schlosspark.

„Der Schlosspark kann demnach für Birsteiner Bürger nicht gesperrt werden“, folgert daraus der Gemeindevorstand. Dies habe man durch eine Prüfung des Sachverhalts festgestellt. Im Grundbuch sei das Schlossparkgrundstück mit diesem Recht belastet und damit müsse die Zugänglichkeit gewährleistet werden.

Dieses Recht bestehe bereits seit der Feststellung durch den rechtskräftigen Flurbereinigungsplan für Birstein und sei seit 11. September 1961 im Grundbuch eingetragen.

Die durch die Fürst von Isenburgische Rentkammer aufgestellten Sperrschilder seien schon deshalb mit der aufgestellten Aufschrift nicht berechtigt. Und wie die Birsteiner Bürger mit dem Hinweis der Rentkammer, dass Zuwiderhandlungen gegebenenfalls zur Anzeige gebracht werden, umgehen, bleibe jedem selbst überlassen, so der Gemeindevorstand. Da die Rentkammer bereits mit Fax vom 26. Januar 2012 gebeten worden sei, „den Zutritt zum Schlosspark umgehend wieder herzustellen“ und bisher nichts geschehen sei, wird die Bürgerschaft über diesen Weg informiert. Weitere Schritte behält sich der Gemeindevorstand ausdrücklich vor.

Alexander Prinz von Isenburg wollte dazu gestern keine Stellungnahme abgeben. Zuerst werde er den Sachverhalt juristisch prüfen lassen.

Ein Verbotsschild am Schlosspark - wenn es nach dem Gemeindevorstand geht, kann man sie getrost ignorieren. 	Foto: Hennecke

Ein Verbotsschild am Schlosspark - wenn es nach dem Gemeindevorstand geht, kann man sie getrost ignorieren. Foto: HenneckeVergrößern

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